Fragen und Antworten

 
  1. Wer ist die Intrum Justitia
  2. Wieso habe ich ein Schreiben von der Intrum Justitia erhalten? 
  3. Ich möchte micht mit dem Gläubiger einigen, können Sie mir bitte dessen Telefonnummer angeben?
  4. Ich bin nicht der richtige Schuldner, was muss ich tun?
  5. Ich weiss nicht, um welchen Gläubiger es sich handelt. Können Sie mir weitere Informationen liefern?
  6. Ich habe mich bereits mit dem Gläubiger geeinigt, bevor ich Ihre Mahnung erhalten habe - was nun?
  7. Ich habe bereits an den Gläubiger bezahlt - wie ist das weitere Vorgehen?
  8. Können Sie mir genauere Unterlagen zum vorliegenden Fall senden?
  9. Ich kann nicht bezahlen, da ich vom Existenzminimum lebe, was soll ich tun?
  10. Ich bin arbeitslos. Kann ich diese Forderung bezahlen, sobald ich einen neuen Job habe?
  11. Ich habe die bestellte Ware an den Gläubiger retourniert - muss ich trotzdem bezahlen?
  12. Ich habe die angemahnte Dienstleistung/Ware nie in Anspruch genommen - was nun?
  13. Kann ich auch in Raten bezahlen?
  14. Warum muss ich einen Teilzahlungszuschlag bezahlen?
  15. Muss ich zusätzliche Kosten bezahlen?
  16. Was ist ein Verzugsschaden?
  17. Wie setzt sich der Verzugsschaden zusammen?
  18. Wie wurde der Verzugszins berechnet?
  19. Muss ich eine Schuldanerkennung unterschreiben?
  20. Wie lange bleibt eine Betreibung im Betreibungsregister ersichtlich?
  21. Wie lange bleibt ein Verlustschein im Betreibungsregister ersichtlich?

 

 

 

 

1.    Wer ist die Intrum Justitia

Die Intrum Justitia AG ist das führende Inkassounternehmen der Schweiz und Europa. Wir vertreten den Gläubiger und haben den Auftrag, ausstehende Forderungen einzubringen. 


2.    Wieso habe ich  ein Schreiben von Ihnen erhalten?

Sie haben eine Dienstleistung oder Ware bezogen und diese nicht bezahlt. Der Gläubiger hat uns beauftragt, den offenen Betrag einzukassieren.

 
3.    Ich möchte mich mit dem Gläubiger einigen, können Sie mir bitte dessen Telefonnummer angeben?

Als Vertreter des Gläubigers sind wir nun Ihr Ansprechpartner. Wir vermitteln zwischen Ihnen und
dem Gläubiger.

  
4.    Ich bin nicht der richtige Schuldner, was muss ich tun? 

Melden Sie sich bei uns. Geben Sie uns zur Klärung die Inkassonummer, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum an (Ausweiskopie). Nur so können wir sicher feststellen, ob ein Irrtum vorliegt. 
 
5.    Ich weiß nicht, um welchen Gläubiger es sich handelt. 

Melden Sie sich bei uns. Nachdem wir Sie mittels Namen, Adresse und Geburtsdatum identifiziert haben, können wir Ihnen nähere Auskunft geben. 
 
6.    Ich habe mich bereits mit dem Gläubiger geeinigt, bevor ich Ihre Mahnung erhalten habe. 

Senden Sie uns dazu die Bestätigung dieses Abkommens und treffen Sie weitere Vereinbarungen nur noch mit uns. 
 
7.    Ich habe bereits an den Gläubiger bezahlt. 

Senden Sie uns bitte die Quittungskopie. Wir klären dies mit dem Gläubiger ab. 


8.    Können Sie mir genauere Unterlagen zum vorliegenden Fall senden? 

Bei berechtigten Einwänden werden wir den Sachverhalt entsprechend dokumentieren. 
 
9.    Ich kann nicht bezahlen, da ich vom Existenzminimum lebe. 

Senden Sie uns diesbezüglich amtliche Unterlagen, die Ihre Zahlungsunfähigkeit belegen. 
 
10.  Ich bin arbeitslos. Kann ich die Forderung bezahlen, sobald ich einen neuen Job habe?

Nach Abklärung der genauen Umstände ggf. mit dem Arbeitsamt oder Sozialamt versuchen wir, mit Ihnen eine Lösung zu finden. Möglicherweise mit Ratenzahlungen. 
 
11.  Ich habe die bestellte Ware dem Gläubiger retourniert.  

Senden Sie uns diesbezüglich ein Beweismittel (Postquittung, Rücksendenachweis etc.). 
 
12.  Ich habe die angemahnte Dienstleistung/Ware nie in Anspruch genommen bzw. bestellt.

Mit Hilfe der uns vorliegenden Unterlagen kann der Sachverhalt geklärt werden. Wenn nötig, senden wir Ihnen eine Vertragskopie oder einen Bestellschein über die entsprechende Dienstleistung/Ware. 
 
13.  Kann ich auch in Raten bezahlen?

Grundsätzlich fahren Sie mit einer Vollzahlung am besten. Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse eine Vollzahlung nicht zulassen, werden wir Ratenzahlungen prüfen. 
 
14.  Warum muss ich einen Teilzahlungszuschlag bezahlen?

Ratenzahlungen sind ein zusätzlicher Aufwand für uns. Zudem gewähren wir Ihnen eine längere
Zahlungsfrist bis zur völligen Tilgung der Schuld. Diesen Mehraufwand müssen wir Ihnen in
Rechnung stellen.

 
15.  Muss ich zusätzliche Kosten bezahlen? 

Gemäss Artikel 106 des Obligationenrechts sind Sie dazu verpflichtet, die Zusatzkosten zu
übernehmen. 


16.  Was ist ein Verzugsschaden?

Das sind Kosten, die dem Gläubiger aufgrund der Nichtbezahlung der Rechnung entstanden sind.
Die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Verzugsschadens sind in Art. 106 OR aufgeführt. Gemäss dieser Rechtsnorm soll der Schuldner für den gesamten, von ihm zu verantwortenden Verspätungsschaden (Verzugsschaden) aufkommen. 


17.  Wie setzt sich der Verzugsschaden zusammen?

Der Verzugsschaden wird gemäß den Richtlinien und der offiziellen Verzugsschadentabelle des
Verbandes Schweizerischer Inkasso- und Treuhandinstitute (VSI) ermittelt.


18.  Wie wurde der Verzugszins berechnet?

Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden 5 % der Gesamtforderung gemäß Artikel 104 des
Obligationenrechts dazugerechnet. 


19. Muss ich eine Schuldanerkennung unterschreiben?

Die Schuldanerkennung dient der Bestätigung unserer Abmachung und der Anerkennung der
Forderung. 


20. Ich wurde betrieben. Wie lange bleibt der Eintrag im Betreibungsregister?

Das Betreibungsamt ist von Gesetzeswegen verpflichtet, Dritten während 5 Jahren seit Abschluss des Verfahrens, Auskunft über ein allfälliges Betreibungsverfahren zu geben.  Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann eine Betreibungsauskunft über eine 3. Person verlangen. 


21. Wie lange bleiben Verlustschein im Betreibungsregister aufgeführt?

Das Betreibungsamt unterscheidet das Betreibungs- und Verlustscheinregister. Die Löschung im Verlustscheinregister wird von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt. Leider gibt es keinen Gesetzesartikel, der die Handhabung regelt. Grundsätzlich ist das Betreibungsamt aber dazu verpflichtet, sobald es Kenntnis einer Zahlung hat, den Verlustschein vom Gläubiger einzufordern und diesen aus dem Register zu löschen. Im Betreibungsregister bleibt die Betreibung aber nach wie vor innerhalb der 5 Jahre bestehen, mit dem Vermerk, dass der Verlustschein bezahlt wurde.

 

 

 

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