Betreibung verhindern

 

Betreibungen kosten zusätzlich; Pfändungen zwingen zum Umdenken

 

Verhindern Sie unbedingt eine Betreibung / Pfändung, die zusätzliche amtliche Kosten verursachen. 20 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls können Ihr Lohn oder Ihre Sachen gepfändet werden. Eine Lohnpfändung wird durchgeführt, sofern eine Sachpfändung nicht ausreicht. Ihr Arbeitgeber muss dabei informiert werden, da er den Lohnanteil, der das Existenzminimum übersteigt, direkt ans Betreibungsamt überweisen muss.

 

Haben Sie bereits eine Mahnung von uns erhalten?

 

Wenn die Mahnung der Intrum Justitia im Briefkasten liegt, nützt es nichts (mehr), auf ein Wunder zu hoffen. Werden Sie aktiv und unternehmen Sie etwas dagegen! Intrum Justitia ist daran interessiert, mit Ihnen eine Lösung zu finden. Denn, geraten Sie erst einmal in die Schuldenspirale, wird es immer schwieriger, daraus zu entkommen. Beachten Sie daher die folgenden Tipps, um einer Betreibung zu entgehen: 

 

  • Setzen Sie sich mit der Intrum Justitia in Verbindung. Halten Sie Ihre Inkassonummer bereit, wenn Sie uns kontaktieren. Vielleicht wären Ratenzahlungen eine mögliche Lösung. Diese würden die Einleitung der Betreibung verhindern. Wichtig hierbei ist jedoch, dass Sie sich unbedingt an getroffene Vereinbarungen halten. Eine einmalige Zahlung der Schuld hilft jedoch zusätzlich, Kosten wie Teilzahlungszuschläge und Zinsen zu sparen.

 

  • Schon der Eintrag eines Zahlungsbefehls im Betreibungsregister kann in der Regel nicht mehr gelöscht werden. Setzen Sie Ihre Kreditwürdigkeit nicht auf's Spiel, denn dies kann bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche Probleme schaffen. Immer häufiger wird der aktuelle Betreibungsauszug verlangt. 

 

  • Ist die Betreibung bereits eingeleitet worden, macht ein Rechtsvorschlag nur Sinn, wenn die Forderung nicht oder nur teilweise gerechtfertigt ist. In diesem Falle setzen Sie sich bitte umgehend mit Justitia Inkasso in Verbindung. Wir klären die Einwände mit unserem Kunden ab und versuchen, eine für alle Seiten befriedigende Lösung zu finden. Um einen Aufschub zu erwirken, lohnt sich ein Rechtsvorschlag nicht! Denn in diesem Fall gehen die Kosten für das Verfahren zu Ihren Lasten.

 

  • Eine Pfändung bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist eine sehr unangenehme Sache. Ist die Lohnpfändung einmal verfügt, kann sie nicht mehr verhindert werden. In der Regel wird der Arbeitgeber von der bevorstehenden Lohnpfändung informiert. Aber auch eine Sachpfändung ist eine unschöne Angelegenheit. Versuchen Sie unbedingt zu verhindern, dass es soweit kommt. 

 

  • Sie ersparen sich viel Ärger und Geld, wenn Sie schnell handeln, denn andernfalls zwingen Sie uns, im Auftrag unseres Kunden weitere Schritte gegen Sie einzuleiten. 

 

  • Wie am Anfang bereits erwähnt: Wunder gibt es nicht!  Sprechen Sie mit uns, bevor es zu spät ist. Beachten Sie dazu auch unsere Fragen und Antworten