Warum sollte ich mein Existenzminimum kennen?
Bei einer fortgesetzten Betreibung wird der Lohn bis auf das Existenzminimum gepfändet. Die Differenz zwischen Existenzminimum und vorhandenem Nettoeinkommen wird vom Betreibungsamt zur Tilgung der Schulden verwendet (Pfändungsquote). Falls Sie unter dem Existenzminimum leben, haben Sie ein Anrecht auf Sozialhilfe. Wenden Sie sich daher unbedingt an Ihre Wohngemeinde, die für Sozialhilfezahlungen zuständig ist.
Wie berechnet sich mein Existenzminimum?
Unter dem Existenzminimum wird grundsätzlich jener Betrag verstanden, der die wichtigsten laufenden Lebenskosten decken soll. Dazu gehören: Mietzins, Krankenkassenprämie, Erwerbsauslagen, Kinderbetreuungskosten /Unterhaltsver-pflichtungen, Gesundheitskosten und die allgemeinen Lebenskosten. Bitte beachten Sie, dass je nach Kanton unterschiedliche Ansätze zur Berechnung des Existenzminimums gelten. Im betreibungsrechtlichen Existenzminimum sind die Steuern nicht enthalten. Bei einer Lohnpfändung lassen sich daher in der Regel neue Steuerschulden nicht verhindern.