Rechtliche Grundlage
Die Datenbanken von Intrum Justitia sind vorschriftsgemäss beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten registriert. Zugriff auf die Datenbanken haben ausschliesslich registrierte Kunden, die über ein hinreichendes Auskunftsinteresse verfügen. Das Auskunftsinteresse ist hinreichend, wenn der Kunde die Daten für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages benötigt (Art. 13 Abs. 2 Bst. C Datenschutzgesetz).
Datensicherheit
Intrum Justitia hat alle technisch machbaren Sicherheitsmassnahmen getroffen, um die Datenbanken gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Sämtliche Datenzugriffe und Auskunftsbezüge werden protokolliert und können somit jederzeit zurückverfolgt werden.
Auskunfts- und Berichtigungsrecht
Jede natürliche und juristische Person in der Schweiz kann gemäss Art. 8 des Datenschutzgesetzes Einsicht in seine Datensätze verlangen. Das korrekte und datenschutzkonforme Verwalten, Bearbeiten und Anzeigen von Wirtschaftsinformationen steht im Mittelpunkt des Interesses von Intrum Justitia. Sollten sich trotzdem unzutreffende Informationen in den Datenbanken der Intrum Justitia AG befinden, so hat jede natürliche oder juristische Person das Recht, seine Daten berichtigen zu lassen. Auskunfts- und Berichtigungsbegehren sind in schriftlicher Form an die folgende Anschrift zu richten:
Intrum Justitia AG
Abt. Credit Decision B2C
Eschenstrasse 12
CH-8603 Schwerzenbach
Am einfachsten verwenden Sie dazu die folgenden vorgefertigten Briefmuster:
Auskunftsbegehren
Berichtigungsbegehren
Wichtig
Für die Bearbeitung ist ein schriftlicher Identitätsnachweis (Kopie eines amtlichen Ausweises, bei juristischen Personen eine zusätzliche Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges) erforderlich.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz
Hier finden Sie die allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Intrum Justitia zum Thema Datenschutz:
AGB Intrum Justitia
Detaillierte Informationen zum Schweizerischen Datenschutzgesetz
Zur Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)